Gastangeln am Hubertussee
Ab Sonntag, 06. April 2025 ist der Hubertussee für Gastangler wieder geöffnet.
Gastangeln an Feiertagen und Sonntags vom 06. April bis 28. September 2025 sind in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr möglich.
Hierzu benötigen Sie einen Erlaubnisschein zum Fischfang (Nur gültig in Verbindung mit dem amtlichen Fischereischein).
Weitere Infos erteilt Ihnen Rudi Stöffler 07446 / 2795.
Die Gebühr für Besucher- und Gastangler beträgt 18,00 Euro pro Person.
Erlaubt ist hierbei folgendes Gerät:
1 Handangel mit Einfachhaken mit Naturköder (keine Köderfische) oder Fliege.
Fanglimit:
- 3 Forellen/Schleien
- 2 Forellen und 1 Karpfen
- 2 Forellen und 1 Aal
- Beim Fang eines Karpfens oder Forelle mit 50 cm ist das Fanglimit erreicht!!!
- Maximal 15 Weißfische
Zander sind für Gastangler ganzjährig gesperrt!!!
Schonmaße und Schonzeiten sind der Gewässerordnung (siehe Aushang an der Fischerhütte) zu entnehmen. Die Gewässerordnung ist bindend. Bei Verstoß kann der Erlaubnisschein sofort und ohne Entschädigung eingezogen werden.
Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand des Gewässers und der Ufer, sowie für den Zustand der Fische wird keine Gewähr übernommen. Das Fangergebnis ist mittels Beiblatt zum Erlaubnisschein bei der Seeaufsicht zu melden.